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Gesundheitsfonds

Lösungen, um anspruchsberechtigten Patienten zahnmedizinische Versorgungspläne mit einzigartigem Service in puncto Qualität und Unterstützung anzubieten.

Steigende Nachfrage nach ergänzender Gesundheitsversorgung

Die nach Maßgabe von Art. 51 Absatz 2 Buchstabe a) des Gesetzesvertretenden Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 917 vom 22. Dezember 1986 (Einheitstext über die Einkommenssteuern, „TUIR”) für die Gesundheitsversorgung gegründeten Gesundheitsfonds, Pflegekassen, Gegenseitigkeitsträger oder Gegenseitigkeitsgesellschaften oder die gemäß Art. 9 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 502/92 und seiner späteren Änderungen ergänzenden Gesundheitsfonds sind in Italien immer stärker verbreitet, da sie gegründet wurden, um die wachsende Nachfrage nach ergänzender Gesundheitsversorgung zu befriedigen, zu der auch die zahnmedizinische Versorgung zählt, die bekanntlich von den Leistungen ausgeschlossen ist, die zu den wesentlichen Versorgungsebenen gehören, d.h. den Leistungen, die vom nationalen Gesundheitsdienst abgedeckt werden.

Im Falle ihrer Eintragung in das gemäß Art. 3 des Dekrets des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialpolitik vom 27. Oktober 2009 eingerichtete Fondsregister sind diese Arten von Gesundheitsfonds dazu verpflichtet, einen Anteil von mindestens 20 % des Gesamtbetrags, der für zusätzliche Leistungen verwendet wird, für beschränkte Leistungen zu verwenden, unter denen die zahnmedizinischen Leistungen den Hauptteil einnehmen Die Eintragung des Gesundheitsfonds in das Fondsregister ermöglicht die Absetzbarkeit des vom Patienten entrichteten Beitrags bis zu einer Obergrenze von Euro 3615,20.

Unsere Lösungen

Die von uns über Odontonetwork angebotenen Lösungen ermöglichen es uns, anspruchsberechtigten Patienten zahnärztliche Versorgungspläne mit einem einzigartigen Service in puncto Qualität und Versorgung anzubieten. Wir können unsere Dienstleistungen sowohl versicherten als auch selbstverwalteten Gesundheitsfonds anbieten.